Behandlungsablauf

Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht immer der Mensch, mein Patient. In meiner therapeutischen Arbeit beschränke ich mich nicht auf die Behandlung der Krankheitssymptome, sondern berücksichtige alle Aspekte von Körper, Geist und Seele.

Anamnese:

Bei jedem neuen Patienten beginnt meine Behandlung mit einer detaillierten Anamneseerhebung. Diese dient dazu, Sie, Ihr aktuelles Problem, Ihr Leben, Ihre aktuellen Lebensumstände, Ihre persönlichen und familiären Risiken kennenzulernen. Bei allen weiteren Besuchen gleiche ich mit Ihnen die aktuellen Veränderungen zur Erstanamnese ab. Um die Erstellung der Anamnese zu erleichtern, habe ich einen Fragebogen vorbereitet, den Sie bitte zu Ihrem ersten Termin ausgefüllt mitbringen. Können Sie ihn (von dieser Webseite) nicht ausdrucken, informieren Sie mich bitte bei der Terminvereinbarung darüber und ich sende Ihnen den Fragebogen per Post zu.
Fragebogen

Untersuchung:

Je nachdem mit welchem aktuellen Problem Sie zu mir kommen schließen sich an die Anamnese die erforderlichen Untersuchungen an.

Diagnose:

Aus Ihren Symptomen, der Anamnese und den Untersuchungsergebnissen ergibt sich Ihre Diagnose. Diese ist die Grundlage der für Sie erforderlichen Behandlung.

Behandlung:

Je nach Diagnose kann ich Ihnen eventuell unterschiedliche Behandlungen vorschlagen. Alle für Sie in Frage kommenden Behandlungen werden von mir erläutert und die Unterschiede erklärt. So verfügen Sie über alle Informationen, um sich selbstständig für Ihre Behandlung entscheiden zu können.

Bezahlung:

Die Kosten für jede Behandlung richten sich nach dem Zeitaufwand und der gewählten Therapie. Beispiel: Eine Gruppentherapie im Autogenen Training hat einen niedrigeren Stundensatz als eine hnc-Behandlung (Einzeltherapie). Für eine hnc-Grundeinstellung berechne ich 70,- EUR pro Stunde. Bei Terminen unter oder über einer Stunde berechne ich den tatsächlichen Zeitaufwand.

Die Bezahlung erfolgt in bar am Ende jedes Termins, darüber erhalten Sie eine Quittung.

Auf Wunsch tausche ich Ihnen am Ende einer Behandlungsserie die Einzelquittungen gegen eine detaillierte quittierte Rechnung über die Gesamttherapie.

Eine Kostenerstattung durch Ihre Kranken- und/oder Zusatzversicherungen klären Sie bitte selbst mit Ihrer Versicherung.

Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie die Behandlungskosten ggf. als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.

Nicht abgesagte Termine (mind. 24 Std. vorher) stelle ich mit 50 % des veranschlagten Zeitaufwandes in Rechnung.